 |
I. Geltung Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits
gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen
abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer
Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware
bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist
der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab
Zugang des Angebotes daran gebunden. Nachträgliche
Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit
befindliche Möbel und Raumausstattungswaren, geschnittene Meterwaren
können wir nicht akzeptieren. Werden vom Käufer Pläne
beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit,
sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder Naturmaß
vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Käufers als
unrichtig, werden wir ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um
entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht angemessen rechtzeitiger
Weisung treffen den Käufer neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten
auch die Verzugsfolgen.“ „Soweit Einrichtungsgegenstände aus
Holz gefertigt wurden, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie
Astlöcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen im
geringfügigen Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht mindern.
Auch handelsübliche, geringfügige Abweichungen bei Farben oder Mustern
von Raumtextilien oder Böden gelten als akzeptiert.
III. Preis Alle
von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich
vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die
Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche
oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die
Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung
notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte,
Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die
Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei
Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen,
Verzugszinsen Wir behalten uns vor, bis maximal
50% der Auftragssumme als Anzahlung zu verlangen. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, gilt als Fälligkeitstermin für das (restliche)
Vertragsentgelt der Tag der Abholung bzw. Zustellung der
Einrichtungsgegenstände. Soweit wir die Zahlung durch Wechsel, Scheck,
Bank- oder Kundenkarten akzeptieren, wird unsere Forderung erst mit
Einlösung dieser Mittel getilgt. Diskontspesen trägt der Kunde.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf
unserem Geschäftskonto als geleistet. Der Käufer kann gegen von uns
geltend gemachte Ansprüche nur mit solchen Forderungen aufrechnen,
welche gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt
wurden. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch
allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den
Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall
des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Bereitstellung oder
Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt Bei
Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie
insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels
Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur
Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei
Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von
15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind
wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen
zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern
oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom
Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl,
auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des
Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet,
nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15%
des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden
zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff
Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von
7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die
Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw.
bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt,
die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der
Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die
Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein
Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer
erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben
(Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit
deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab
Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich. Soweit
Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten werden, machen wir im Falle
des Rücktrittes des Käufers vom Vertrag unsere Urheberrechte an allen
entsprechenden Planunterlagen geltend.
VI. Mahn- und Inkassospesen Der
Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges,
die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei
er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des
eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der
Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten
gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen
selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung
einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63
zu bezahlen.
VII.
Lieferung, Transport, Verpackungsmaterial, Annahmeverzug Unsere
Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder
Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte
Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport
bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem
angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am
Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der
gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden
nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz
als vereinbart gilt. Das Rückgaberecht im Sinne der
Verpackungsverordnung ist auf Verpackungen der Art, Form und Größe,
welche wir in unserem Sortiment führen, beschränkt. Hat der Kunde die
Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach
erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns
einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1% des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung
stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten
Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder
auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer
angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist Zur
Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde
all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind,
nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen
Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir
sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu
einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der
Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten.
IX.
Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz
unseres Unternehmens.
X. Geringfügige
Leistungsänderungen Handelt es sich nicht um
ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere
Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung
vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache
bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild,
Maserung und Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz Sämtliche
Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei
Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen
Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat,
sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der
Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von
Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen
Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen
über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch
neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht
wird.
XII.
Produkthaftung Regressforderungen im Sinne des
§ 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre
verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt und
dessen Geltendmachung Alle Waren werden von uns
unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn
dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir
berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu
verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere
durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde
Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem
Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört,
darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen
Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie
insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen.
Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere
für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der
Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen Bei
Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt
seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung
oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen
Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf
Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der
Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,
insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf
Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist
der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei
ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur
in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer
sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt
an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere
ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung Handelt
es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei
gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung
nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen
Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand Es
gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die
Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist
zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
XVII. Datenschutz,
Adressenänderung und Urheberrecht Der Kunde
erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde
ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse
bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft
nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung
unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie
an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen
oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster,
Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges
Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
|
 |
 |